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Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) des oben im Reparaturauftrag genannten Vertragspartners (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt), gelten für alle Verträge zur Erbringung von Reparaturleistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (im Folgenden „Auftraggeber“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der dargestellten Leistungen abschließt.
  2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  3. Die AGB des Auftragnehmers gelten ausschließlich. Verwendet der Auftraggeber entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer dem ausdrücklich zugestimmt hat.

Leistungen und Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer wird die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten durch den Auftragnehmer bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
  2. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber Probefahrten sowie Überführungs-fahrten durchzuführen.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten.

Vertragsschluss

  1. Die dem Auftraggeber angebotenen Reparaturleistungen des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot seitens des Auftragnehmers zum Abschluss eines Reparaturauftrages dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber.
  2. Ein Vertrag zwischen den Vertragsparteien kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers innerhalb von drei (3) Tagen in Worten annimmt,
    1. indem er dem Auftraggeber eine Bestätigung der Beauftragung in Schriftform oder Textform (z.B. per E-Mail, Telefax oder Brief) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Bestätigung der Beauftragung beim Auftraggeber ist, oder
    2. indem er den Auftraggeber nach Abgabe seiner Beauftragung zur Zahlung auf-fordert.
    3. indem er auf Anforderung des Auftraggebers mit der Ausführung der Leistung beginnt und dies dem Auftraggeber in jeglicher Form angezeigt (mündlich sowie schriftlich).
    4. indem ein nicht Verkehrssicheres Fahrzeug beim Auftragnehmer angeliefert und/oder untergestellt wird.
  3. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Sofern der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Auftraggeber ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden.
  4. Der Auftragnehmer speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes.
  5. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Auftraggeber bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

Widerrufsrecht

  1. Als Verbraucher steht dem Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
  2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der nachstehenden Widerrufsbelehrung des Auftragnehmers.

Kostenvoranschlag, Preisangaben und Zahlungsbedingungen

  1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
  2. Verbindliche Preisangaben erfolgen in der Regel aufgrund eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in dem sämtliche Angaben und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Materialien im Einzelnen unter Angabe des Preises aufgeführt werden. Der Auftragnehmer ist an einen solchen Kostenvoranschlag gebunden, wenn diesem der Auftrag innerhalb von einer (1) Woche nach Eingang des Kostenvoranschlages bei dem Auftraggeber erteilt wird.
  3. Sofern sich aus dem Kostenvoranschlag des Auftragnehmers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei der angegebenen Vergütung um Gesamtpreise in EURO inklusive der am Tage der Rechnungsstellung im Leistungszeitraum geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  4. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
  5. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Berechnung des Auftrages

  1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen. Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr, soweit dies nicht im Servicepaket enthalten ist. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
  2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
  3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
  4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens sechs (6) Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

Forderungsabtretungserklärung und Zahlungsanweisung

  1. Der Auftraggeber weist zum einen die Versicherung an, eine Zahlung direkt an den Auftragnehmer vorzunehmen und zum anderen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Reparaturkosten zu begleichen, wenn die Versicherung nicht oder nicht in voller Höhe in die Regulierung eintritt. Dies erfolgt dadurch, dass dies nachfolgende Klausel akzeptiert wird: „Aus Anlass des obigen Schadenfalls weise ich die vorgenannte Versicherung unwiderruflich an, die Zahlung der Reparaturkosten unmittelbar an die oben genannte Werkstatt zu leisten. Diese Zahlung wird auf meine Ansprüche gegen den Versicherer angerechnet. Sollte eine Zahlung durch die Versicherung an die oben genannte Werkstatt nicht oder nicht in voller Höhe der Reparaturkosten erfolgen, so werde ich die (restlichen) Reparaturkosten gegenüber der oben genannten Werkstatt selbst ausgleichen.“

Fertigstellung

  1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegen- über dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
  2. Sofern der der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Ersatz- oder Mietfahrzeug zur Verfügung gestellt hat, hat der Auftraggeber dieses nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben.
  3. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Abnahme

  1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von einer (1) Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
  3. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf zwei (2) Arbeitstage.
  4. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Erweitertes Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt

  1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
  2. Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.

Haftung für Sachmängel und Schäden

  1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem (1) Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
  2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder Selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem (1) Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 11.1., Satz 1 und Ziffer 11.2., Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  5. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 11.3. dieses Abschnitts entsprechend.
  6. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
  7. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
    1. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.
    2. Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diese ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
    3. Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.

Haftung für sonstige Schäden

  1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
  2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Ziffer 11. dieser AGB „Haftung für Sachmängel und Schäden“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
  3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Ziffer 11. dieser AGB „Haftung für Sachmängel und Schäden“, Ziffer 11.4. und 11.5. entsprechend.
  4. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.

Alternative Streitbeilegung

  1. Für Auftraggeber, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU- Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
  2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle/ Universalschlichtungsstelle ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und nicht bereit.

Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Auftraggeber Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Geschäftssitz des Auftragnehmers zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand 01.01.2022

Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

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